Einkaufsbedingungen (Stand 10.02.2009)
1. Bestellung
Unsere Bestellung wir schriftlich erteilt. Mündliche Bestellungen, Ergänzungen oder Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden.
Verkaufs- oder Lieferbedingungen unserer Auftragnehmer sind auch dann nicht für uns bindend, wenn sie mit unseren Einkaufsbedingungen nicht übereinstimmen und wir nicht ausdrücklich widersprechen.
Folgt unsere Bestellung auf ein Angebot des Vertragspartners, so gilt der Vertrag mit Zugang der Bestellung beim
Auftragnehmer als abgeschlossen. Ist unsere Bestellung ein Angebot, so gehen wir davon aus, dass der Vertrag abgeschlossen ist, wenn wir nicht binnen 3 Werktage eine Nachricht des Auftragnehmers erhalten, dass der Vertrag nicht oder nicht in der vorgeschlagenen Form abschließen will.
2. Preise
Die Preise gelten frei unserem Firmensitz in 35753 Greifenstein oder für den von uns benannten Bestimmungsort einschließlich Verpackung.
3. Verpackung
Die Ware ist sorgfältig und zweckentsprechend zu verpacken. Der Auftragnehmer haftet für Beschädigung der mangelhaft verpackten Waren.
4. Lieferung
Die Lieferung hat in der von uns vorgeschriebenen Stückzahl zu den vereinbarten Terminen zu erfolgen. Zur Abnahme nicht vereinbarter Teil-, Mehr- oder Minderleistungen sind wir nicht verpflichtet. Evtl. Lieferverzögerungen sind uns unverzüglich mit Begründung und der voraussichtlichen Dauer zu melden. Bei Nichteinhaltung der Liefertermine können wir nach Ablauf einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder bei Verzug statt der Erfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen bzw. Nachlieferung und Ersatz des Verzugsschadens fordern. Sind Fixtermine vereinbart, tritt der Verzug mit Ablauf des Fixtermins ein.
Streiks, Aussperrung, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen und sonstige Betriebseinschränkungen befreien uns für die Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von unseren Abnahmeverpflichtungen. Abnahmeeinschränkungen unserer Kunden berechtigen uns ebenfalls zur Reduzierung unserer Aufträge. Wir werden uns bemühen, diese Schwierigkeiten möglichst einzuschränken. Ansprüche des Lieferanten auf Schadenersatz sind in diesen Fällen ausgeschlossen. In diesen Fällen hat der Lieferant die Ware auf unseren Wunsch bis zum Versand für angemessene Zeit auf seine Kosten und Gefahr ordnungsgemäß zu lagern. Angemessen ist die Zeit, die wir benötigen, das Hindernis zu beseitigen, wenn wir dann unverzüglich die Lieferung der Ware fordern.
5. Gewährleistung
Der Lieferant übernimmt die Gewährleistung für die Lieferung entsprechend den vorgegebenen Zeichnungen, Angaben, Mustern etc.
Aufgrund der Qualitätsvereinbarung gehen die Vertragsbeteiligten davon aus, dass ordnungsgemäß geliefert wurde, sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Anzahl. Der Besteller verpflichtet sich lediglich, eine grobe Sichtprüfung durchzuführen. Es gelten im übrigen die gesetzlichen Regeln, für verborgene Mängel ist einzustehen. Generell verpflichtet sich der Besteller, eine Nachbesserungsmöglichkeit zu geben. Bei Eilbedürftigkeit ist der Hersteller verpflichtet, unverzüglich die Mängel zu beseitigen und anzuzeigen, bis zu welchen Zeitpunkt dies geschehen wird. Reicht dies nicht aus, um unsere Verpflichtungen gegenüber dem Abnehmer rechtzeitig zu erfüllen, sind wir nach entsprechender schriftlicher Anzeige berechtigt, die Mängel selbst auf Kosten des Lieferanten soweit er den Mangel zu vertreten hat, zu beseitigen.
6. Schutzvorschriften
Die Lieferungen müssen dem Maschinenschutzgesetz, den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und Gewerbeauf-sichtsämtern entsprechen.
Der Lieferant tritt dafür ein, dass die von ihm gelieferte Ware keine Schutzrechte verletzt.
7. Abtretung
Abtretung unseres Auftrages an Dritte ist nur mit unserer Zustimmung gestattet.
8. Zahlung
Für jede Sendung ist eine Rechnung durch die Post uns zuzuleiten. Die Begleichung der Rechnung erfolgt, falls nicht besondere Vereinbarungen getroffen wurden, 14 Tage nach Rechnungs- und Wareneingang mit 2% Skonto oder 30 Tage netto.
9. Urheberrechtsschutz / Patent- und Markenrechte
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unsere oder die Patent- und Markenrechte sowie Know-how und praktisches Erfahrungswissen unserer Auftraggeber einschließlich der überlassenen Zeichnungen und Projekte zu schützen, nicht zu verletzen und nicht weiter zu geben. Der Auftragnehmer ist auch nicht berechtigt, ohne unsere ausdrückliche Genehmigung diese Unterlagen zu reproduzieren, anderweitig zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Unser Firmensitz gilt als Gerichtsstand als vereinbart, jedoch kann nach unserer Wahl der Lieferant an seinem
zuständigen Gerichtsstand verklagt werden